5 cbm Absetzcontainer für Porenbeton
- Aufstellen, abholen und entsorgen
- Container steht 7 Tage mietfrei
- ab 8. Stelltag zzgl. 3,60 € Miete pro Tag
Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".
inkl. MwSt.
Lieferung in 1-2 Werktagen möglich
- Bausteine aus Porenbeton
- Bausteine aus Gasbeton
- Ytong
- Bauschutt bzw. Bauschuttgemisch (z. B. Ziegel, Kies, Mörtelreste, Keramik)
- Erdaushub
- Beton
- Rigips / Rigipsplatten
- asbesthaltige Baustoffe
- jegliche Anhaftungen (Stroh, Holz, Erde, Lehm, Papier usw.)
- Glasbausteine
- Gips- und Gipskartonabfälle
- sonstige Abfälle jeglicher Art
Das Liefergebiet von unserem Containerdienst:
Zone 1: PLZ 21335, 21337, 21339, 21365, 21391, 21397, 21403
Zone 2: PLZ 21357, 21379, 21382, 21391, 21398, 21400, 21401, 21406, 21407, 21409
Zone 3: PLZ 21354, 21358, 21360, 21368, 21380, 21394, 21395, 21423, 21435, 21436, 21438, 21439, 21444, 21447, 21449, 21522
Zone 4: PLZ 21369, 21371, 21376, 21385, 21386, 21388, 21441, 21442, 21445
Zone 5: PLZ 21217, 21218, 21220, 21224, 21227, 21228, 21244, 21255, 21256, 21258, 21259, 21261, 21266, 21271, 21272, 21274, 21279 (ohne Appel)
Zone 6: Amt Neuhaus, Appel
Andere Lieferorte auf Anfrage.
Anlieferung und Stellplatz des Containers
Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen können sollte.
Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m.
Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund.
Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll.
Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.
Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.
Richtiges Befüllen des Containers
Der Container darf nur bis zur Ladekante/Bordkante befüllt werden. Die maximale Zuladung beträgt bei Absetzcontainern (Mulden) 7 Tonnen, bei Abrollcontainern 12 Tonnen. Bei Überladung darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen.
Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox "Was darf rein".
Um Mehrkosten zu vermeiden, achten Sie bitte auf eine korrekte Befüllung.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 04137 – 814 123 (Gewerbekunden: 04137 – 814 451). Sie erreichen uns in unseren Geschäftszeiten Mo – Fr: 07:30 – 16:00 Uhr. Oder nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.